Was hier gearbeitet wird
Die Verwaltung fremden Eigentums. Zwei Formen, die sich im Alltag deutlich unterscheiden:
Die Mietverwaltung betreut Objekte für einen Eigentümer. Gegenüber stehen ein Auftraggeber, der entscheidet, und Mieter, die Ansprüche haben. Das Recht dahinter ist im Wesentlichen Mietrecht.
Die WEG-Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Gegenüber stehen ein Gremium, das per Beschluss entscheidet, ein Verwaltungsbeirat, der prüft, und eine Versammlung, die das Handeln des Verwalters jährlich bewertet. Das Recht dahinter ist Wohnungseigentumsrecht.
Wer nicht weiß, welches von beiden ihm liegt, geht in ein Haus, das beides macht – die Mehrzahl der Verwaltungen tut das.
Die Kennzahl des Felds
Sie heißt Einheit, nicht Objekt und nicht Quadratmeter. Die Zahl der betreuten Einheiten und ihre Verteilung auf Gemeinschaften sagt mehr über die kommenden zwei Jahre als jede Gehaltsangabe. Fragen Sie danach, und fragen Sie gleich mit, wer Buchhaltung, Abrechnung und Schriftverkehr erledigt.
Der Weg hinein
Für Angestellte gibt es keine Zulassungsvoraussetzung: Die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung trifft den Gewerbetreibenden, nicht die Beschäftigten. Üblich sind die Ausbildung zum Immobilienkaufmann, einschlägige Verwaltungserfahrung oder ein kaufmännischer Abschluss mit Einarbeitung.
Eigene Bedeutung hat seit der WEG-Reform der zertifizierte Verwalter: Wohnungseigentümer können seine Bestellung verlangen, und ein Unternehmen darf die Bezeichnung nur führen, wenn alle unmittelbar mit der Verwaltung betrauten Mitarbeiter die Voraussetzungen erfüllen. Wer ihnen kraft Ausbildung gleichsteht, steht in Zertifizierter Verwalter.
Der Einstieg im Ganzen steht in Hausverwalter werden.
Wie die Arbeit aussieht
Zwischen Februar und Juni ist Versammlungssaison, und Eigentümerversammlungen finden abends statt. In einem normalen Bestand sind das mehrere Abende pro Woche, dazu Anfahrt. Wie diese Zeit behandelt wird – Zeitausgleich, Pauschale oder „mit dem Gehalt abgegolten" –, gehört in jedes Bewerbungsgespräch; die Einordnung steht in Was Hausverwalter verdienen.
Der Rest des Jahres gehört der Abrechnung, der Instandhaltungssteuerung, dem Mahnwesen und den Vorgängen, die niemand plant: Wasserschaden, Heizungsausfall, Streit im Haus.
Vor der Bewerbung
Fragen Sie, warum die Stelle frei ist. Einen Bestand von jemandem zu übernehmen, der gegangen ist, weil er ihn nicht mehr geschafft hat, ist ein schlechter Start – und es ist der häufigste Grund, warum Verwalter ihre erste Stelle nach einem Jahr wieder verlassen.
Was das Feld verlangt
Dokumentation. Wer jede Zusage, jede Ablehnung, jeden Mangel und jede Fristsetzung nachvollziehbar festhält, steht nach zwei Jahren in jeder Versammlung sicher. Wer es nicht tut, kann irgendwann nicht erklären, warum ein Beschluss so umgesetzt wurde – und genau danach wird gefragt.