WEG-Verwalter
Verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung und die Versammlung, in der darüber abgestimmt wird.
26 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als WEG-Verwalter verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.550 € | 2.900 € | 3.400 € | 34.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.400 € | 3.900 € | 4.700 € | 46.800 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.300 € | 5.000 € | 6.200 € | 60.000 € |
Die WEG-Verwaltung wird besser bezahlt als die Mietverwaltung, weil sie rechtlich anspruchsvoller ist und die Abendtermine mitbringt. Bezahlt wird faktisch nach Einheiten, nicht nach Titel: Wer die eigene Verwaltervergütung je Einheit kennt, kann sich den Umsatz ausrechnen, den der eigene Bestand erzeugt, und daraus einen ehrlichen Korridor ableiten. Der Nachweis nach § 26a WEG oder die Gleichstellung dazu ist für Häuser, die zertifiziert bestellt werden wollen, ein handfestes Argument. Die Versammlungsabende gehören in jede Rechnung: dreißig Termine à vier Stunden sind über hundert Stunden im Jahr, und ob sie über Zeitausgleich, eine Pauschale je Termin oder gar nicht vergütet werden, entscheidet über den Vergleich zweier Angebote.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein WEG-Verwalter?
Er verwaltet kein fremdes Objekt für einen Auftraggeber, sondern das gemeinschaftliche Eigentum einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz, und darin liegt der Unterschied zur Mietverwaltung: Entschieden wird per Beschluss, geprüft wird vom Verwaltungsbeirat nach § 29 WEG, und einmal im Jahr bewertet eine Versammlung, was in den zurückliegenden zwölf Monaten geschehen ist. Bestellt wird für höchstens fünf Jahre, bei einer neu begründeten Gemeinschaft für höchstens drei; abberufen werden kann jederzeit, und der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate später.
Der Jahreslauf hat zwei feste Punkte. Der Wirtschaftsplan legt die Vorschüsse fest, aus denen die Gemeinschaft das kommende Jahr bestreitet, einschließlich der Zuführung zur Erhaltungsrücklage, deren Ansammlung § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählt. Nach Ablauf des Kalenderjahres folgt die Jahresabrechnung nach § 28 WEG, seit der Reform ergänzt um einen Vermögensbericht. Beschlossen wird dabei nicht die Abrechnung selbst, sondern die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse. Dazwischen liegt die laufende Arbeit: Einladung mit Tagesordnung und einer Frist von mindestens drei Wochen, Versammlungsleitung, Protokoll, Fortschreibung der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, Umsetzung der Beschlüsse, Vergabe und Abnahme von Erhaltungsmaßnahmen, Verkehrssicherung und Hausgeldmahnung bis zur Klage. Bauliche Veränderungen sind seit 2020 nach § 20 WEG mit einfacher Mehrheit beschließbar; für Barrierereduzierung, Ladeinfrastruktur, Einbruchsschutz und Glasfaseranschluss besteht ein Anspruch auf Gestattung, und die Kostenverteilung folgt eigenen Regeln.
Wie wird man WEG-Verwalter?
Eine Zulassungsvoraussetzung für Angestellte gibt es nicht. Gewicht hat dagegen der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG: Seit dem 1. Dezember 2023 gehört seine Bestellung zur ordnungsmäßigen Verwaltung, jeder einzelne Eigentümer kann sie verlangen, und die Übergangsregelung für zuvor bestellte Verwalter ist im Juni 2024 ausgelaufen. Eine Gesellschaft darf die Bezeichnung nur führen, wenn alle unmittelbar mit der Verwaltung betrauten Mitarbeiter die Voraussetzung erfüllen — deshalb wirkt eine Regel, die formal den Betrieb meint, bis in jede Einstellung hinein. Der IHK-Prüfung gleichgestellt sind nach der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung unter anderem Immobilienkaufleute, Geprüfte Immobilienfachwirte, Volljuristen und Absolventen eines Studiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Für alle anderen ist die Prüfung der kürzeste Weg. Davon zu trennen ist die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO, die den Betrieb trifft — deren Weiterbildungspflicht von zwanzig Stunden in drei Jahren aber auch die Beschäftigten.
Was der Beruf verlangt
Die Belastung misst sich in Einheiten und in der Zahl der Gemeinschaften, auf die sie sich verteilen. Dreihundert Einheiten in acht Gemeinschaften sind eine andere Arbeit als dreihundert in dreißig, weil jede Gemeinschaft eine eigene Versammlung, eine eigene Abrechnung, einen eigenen Beirat und eine eigene Beschlusslage hat. Zwischen Februar und Juni ist Versammlungssaison, und Versammlungen finden abends statt: mehrere Abendtermine pro Woche über Monate, dazu Anfahrt. Wie diese Zeit vergütet wird, steht selten in der Anzeige.
Dazu kommt ein Beschwerdedruck, den die Mietverwaltung in dieser Form nicht kennt, weil jeder Eigentümer Mitauftraggeber ist. Die Haftung ist real: Eine fehlerhafte Abrechnung wird angefochten, ein falsch umgesetzter Beschluss muss erklärt werden, und erklärt wird er vor der Versammlung. Die Fluktuation in diesem Feld ist hoch, und eine freie Stelle bedeutet oft den Bestand eines Vorgängers, der ihn nicht mehr geschafft hat. Was schützt, ist Dokumentation — eine Zusage, die nicht aktenkundig ist, existiert im nächsten Frühjahr nicht.
Aussichten
Der Bedarf wächst, weil der Bestand an Eigentumswohnungen wächst und der Anteil erfahrener Verwalter nicht mithält; zugleich stehen die Verwaltungshonorare seit Jahren unter Druck, und dieser Druck landet auf den Schreibtischen. Wer bleibt, kann sich an drei Stellen verbessern: über die Zertifizierung oder den Fachwirt, über den Wechsel in ein Haus mit eigener Objektbuchhaltung und Assistenz, oder über die Übernahme einer Teamleitung mit eigenem Verwalterstamm. Der Sprung in die gewerbliche Verwaltung und ins Property Management ist ebenfalls offen, verlangt dort aber Vertragskenntnis statt Versammlungserfahrung.
Aufgaben
- Eigentümerversammlungen einberufen, vorbereiten, leiten und protokollieren
- Wirtschaftsplan aufstellen, Hausgeld sollstellen und Rückstände bis zur Klage verfolgen
- Jahresabrechnung und Vermögensbericht nach § 28 WEG erstellen und zur Beschlussfassung vorlegen
- Beschlüsse umsetzen und die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG fortschreiben
- Erhaltungsmaßnahmen ausschreiben, vergeben, abnehmen und die Gewährleistung verfolgen
- Bauliche Veränderungen nach § 20 WEG vorbereiten und die Kostenverteilung sauber aufsetzen
- Verkehrssicherungspflichten und Prüffristen der technischen Anlagen überwachen
- Den Verwaltungsbeirat informieren und die Belegprüfung begleiten
- Versicherungsfälle im Gemeinschaftseigentum melden und bis zur Regulierung begleiten
Voraussetzungen
- Sichere Kenntnis des Wohnungseigentumsrechts, besonders der §§ 19 bis 29 WEG
- Ausbildung zum Immobilienkaufmann, Fachwirt, einschlägiges Studium oder die Prüfung nach § 26a WEG
- Fähigkeit, eine Versammlung auch dann zu leiten, wenn sie kippt
- Buchhalterisches Verständnis für Abrechnung, Rücklage und getrennte Vermögen
- Bereitschaft zu Abendterminen zwischen Februar und Juni
- Schriftliche Genauigkeit, weil jeder Beschlusstext später wörtlich gelesen wird
- Führerschein für Objekt- und Versammlungstermine
Wo man arbeitet
- Inhabergeführte Hausverwaltungen, häufig mit fünf bis dreißig Beschäftigten
- Überregionale Verwaltungsgesellschaften mit eigener Abrechnungsabteilung
- Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit angegliederter WEG-Verwaltung
- Bauträger, die neu begründete Gemeinschaften in der Erstverwaltung betreuen
- Versammlungsräume, Gemeinschaftsräume und Gaststätten am Abend
Der Weg in den Beruf
Der übliche Weg beginnt mit der Ausbildung zum Immobilienkaufmann, führt über ein bis zwei Jahre Zuarbeit in einer Verwaltung und endet mit der Übergabe der ersten eigenen Gemeinschaften. Quereinsteiger kommen aus kaufmännischen Berufen mit Vertrags- und Fristenbezug; für sie ist ein Grundlagenlehrgang zum Wohnungseigentumsrecht vor der Bewerbung sinnvoll, weil dieses Feld als einziges in der Verwaltung kaum Zeit zum Mitlaufen lässt. Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter vor der IHK ist der schnellste formale Nachweis; wer Immobilienkaufmann, Geprüfter Immobilienfachwirt, Volljurist oder Absolvent eines immobilienwirtschaftlichen Studiums ist, gilt ihr nach der Prüfungsverordnung als gleichgestellt und braucht sie nicht.
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