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Haus-, WEG- & Mietverwaltung

Immobilienverwalter

Verwaltet Mietobjekte im Auftrag der Eigentümer: Mietverträge, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltung und der tägliche Kontakt zu den Mietern.

21 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Immobilienverwalter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.500 € 2.850 € 3.300 € 34.200 €
Mit Berufserfahrung 3.300 € 3.800 € 4.500 € 45.600 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.200 € 4.800 € 5.900 € 57.600 €

Die Verwaltung hat kein flächendeckendes Tarifgefüge. Tarifgebundene Wohnungsunternehmen zahlen nach dem Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, kommunale Gesellschaften teils nach TVöD; inhabergeführte Büros verhandeln frei, und dort liegt die Spanne bei identischer Stellenbeschreibung am weitesten auseinander. Die belastbarste Kennzahl im Gespräch ist nicht der Betrag, sondern die Zahl der übernommenen Einheiten im Verhältnis zu dem, was die Verwaltung an Buchhaltung und Assistenz selbst stellt. Nebenposten mit spürbarem Gegenwert sind Poolfahrzeug oder Kilometererstattung, Diensthandy und die Übernahme der gesetzlichen Weiterbildungsstunden samt Arbeitszeit.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Immobilienverwalter?

Die Mietverwaltung betreut Objekte für einen Eigentümer. Ihr stehen zwei Seiten gegenüber: ein Auftraggeber, der entscheidet und eine Rendite erwartet, und Mieter, die Ansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis haben. Das Recht dahinter ist im Wesentlichen Mietrecht. Dazu gehören der Vertragsschluss, die Übergabe mit Protokoll, Anlage und Abrechnung der Kaution, Mieterhöhungen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierung, Mängelanzeigen, Mietminderungen, Kündigungen und im Randfall die Räumung.

Der harte Teil ist die Abrechnung. Umlagefähig ist nur, was im Katalog des § 2 BetrKV steht und was der Mietvertrag wirksam vereinbart hat. Die Abrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen nach § 556 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Für Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung mit ihrem verbrauchsabhängigen Anteil von fünfzig bis siebzig Prozent, mit der monatlichen Verbrauchsinformation bei fernablesbarer Ausstattung und mit dem Kürzungsrecht von fünfzehn Prozent bei formal falscher Abrechnung. Seit 2023 verteilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz die CO2-Kosten über ein Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter, und seit dem 1. Juli 2024 sind Kabelanschlusskosten nicht mehr als Betriebskosten umlegbar. Jede solche Änderung muss rückwirkend für ein ganzes Abrechnungsjahr in die Systematik eingearbeitet werden.

Wie wird man Immobilienverwalter?

Für Angestellte gibt es keine Zulassungsvoraussetzung. Die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO, die Wohnimmobilienverwalter seit dem 1. August 2018 brauchen, trifft den Gewerbetreibenden und nicht die Beschäftigten; die Weiterbildungspflicht von zwanzig Stunden in drei Jahren nach § 34c Abs. 2a GewO trifft dagegen auch die, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken. Der Standardweg ist die Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Daneben stellen die Häuser aus Versicherung, Bank, Steuerberatung, Kanzlei und öffentlichem Dienst ein, sofern dort mit Verträgen, Fristen und Abrechnungen gearbeitet wurde. Der Einstieg läuft meist über Sachbearbeitung oder Assistenz; der eigentliche Berufsbeginn ist der Tag, an dem ein eigener Objektbestand übergeben wird.

Was der Beruf verlangt

Die Belastung lässt sich vor der Zusage messen: Zahl der Einheiten, Zahl und Entfernung der Objekte, und wer Buchhaltung, Abrechnung und Schriftverkehr erledigt. Die dritte Frage entscheidet mehr als die erste. Ein Verwalter mit eigener Objektbuchhaltung im Rücken schafft bei gleicher Einheitenzahl eine andere Qualität als einer, der die Belege selbst bucht.

Unangenehm ist die Mittelstellung. Der Eigentümer will die Instandsetzung strecken, der Mieter will sie sofort, und beide sprechen mit derselben Person. Dazu kommen Objekttermine, Fahrtzeit zwischen ihnen, der Wasserschaden am Freitagabend und die Frage, wie Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geregelt ist. Der teuerste Fehler bleibt die verfristete Betriebskostenabrechnung: Sie kostet den Eigentümer Geld, das nicht mehr zurückzuholen ist.

Aussichten

Der Bedarf ist stabil, weil Bestand verwaltet werden muss, ob gebaut wird oder nicht. Bewegung im Gehalt entsteht fast nie durch Beförderung, sondern durch Wechsel: aus dem inhabergeführten Büro in ein tarifgebundenes Wohnungsunternehmen, von der Wohnungs- in die Gewerbeverwaltung mit Indexklauseln und Umsatzmieten, oder weiter ins kaufmännische Property Management. Wer in der Tiefe bleiben will, geht in die WEG-Verwaltung, die rechtlich anspruchsvoller ist und besser bezahlt wird. Der geregelte Aufstieg in eine Teamleitung führt über den Geprüften Immobilienfachwirt.

Aufgaben

  • Mietverträge schließen, Wohnungen übergeben und abnehmen, Kautionen anlegen und abrechnen
  • Betriebs- und Heizkosten abrechnen und dabei die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB einhalten
  • Mieterhöhungen nach ortsüblicher Vergleichsmiete oder nach Modernisierung vorbereiten und begründen
  • Mängelanzeigen bearbeiten, Handwerker beauftragen, Leistungen abnehmen, Rechnungen prüfen
  • Mahnwesen führen, von der Zahlungserinnerung bis zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs
  • Instandhaltungsbedarf erfassen, Budgets mit dem Eigentümer abstimmen, Maßnahmen vergeben
  • Verkehrssicherungspflichten überwachen: Winterdienst, Beleuchtung, Spielgeräte, Prüffristen der Anlagen
  • Dem Eigentümer über Leerstand, Rückstände und laufende Maßnahmen berichten

Voraussetzungen

  • Kaufmännische Ausbildung, meist zum Immobilienkaufmann, oder einschlägige Verwaltungserfahrung
  • Sicherer Umgang mit dem Mietrecht des BGB, der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung
  • Rechnerische Sorgfalt, weil jede Abrechnung von jemandem nachgerechnet wird
  • Gelassenheit im Gespräch mit Menschen in schlechter Stimmung
  • Führerschein und Bereitschaft zu Objektterminen außerhalb des Büros
  • Lückenlose Dokumentation von Zusagen, Fristen und Mängeln

Wo man arbeitet

  • Inhabergeführte Hausverwaltungen mit gemischtem Miet- und WEG-Bestand
  • Kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften
  • Bestandshalter und Asset Manager mit eigener Verwaltungsabteilung
  • Family Offices und Verwalter einzelner großer Privatbestände
  • Im Objekt selbst: Übergaben, Begehungen, Handwerkertermine

Der Weg in den Beruf

Der häufigste Weg führt über die dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann und anschließend in ein Haus, das Miet- und WEG-Bestände betreut. Der zweithäufigste ist der Quereinstieg aus einem kaufmännischen Beruf mit Vertrags-, Fristen- oder Abrechnungsbezug, meist zunächst in der Sachbearbeitung und mit sechs bis zwölf Monaten Einarbeitung. Eine geschützte Berufsbezeichnung gibt es nicht, eine Zulassungsvoraussetzung für Angestellte ebenso wenig. Wer sich weiterentwickeln will, hat zwei geregelte Anschlüsse: den Geprüften Immobilienfachwirt als Aufstiegsfortbildung und die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG, die für den Schritt in die Wohnungseigentumsverwaltung zählt.

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