Was hier steht
Angebote, die keine Anstellung sind. Verträge über freie Mitarbeit, Handelsvertretungen nach § 84 HGB, Franchise- und Lizenzpartnerschaften.
Wir führen sie bewusst in einer eigenen Rubrik und nicht zwischen den Stellenanzeigen. Wer eine Stelle sucht, sucht in aller Regel einen Arbeitsvertrag, ein Gehalt, Sozialversicherung und Urlaub – und soll nicht erst im Vorstellungsgespräch erfahren, dass hier etwas anderes gemeint ist.
Warum diese Rubrik überwiegend aus Maklerangeboten besteht
Weil es so ist. Über den gesamten Bestand dieses Portals hinweg – Verwaltung, Facility Management, Property Management, Vermietung, Ausbildung – sind Verträge ohne Anstellung eine ausgesprochene Randerscheinung. Weit über die Hälfte dieser wenigen Fälle entfällt auf Maklerstellen.
Umgekehrt heißt das auch: Die Mehrheit der ausgeschriebenen Maklerstellen ist sehr wohl eine Festanstellung. Wer in der Vermittlung arbeiten will, muss deshalb nicht in die Selbständigkeit. Die Unterscheidung und die Signalwörter dazu stehen in Maklerstellen: Anstellung oder Provision.
Die vier Vertragsarten
Freie Mitarbeit. Ein Dienst- oder Werkvertrag. Gewerbeanmeldung, eigene Kranken- und Altersvorsorge, Rechnungsstellung, kein Fixum, keine Entgeltfortzahlung.
Handelsvertretung nach § 84 HGB. Ebenfalls selbständig, aber mit einem eigenen gesetzlichen Rahmen: ständige Vermittlung für einen Unternehmer, im Wesentlichen frei in Gestaltung und Arbeitszeit, mit Rechten aus dem Handelsgesetzbuch – Provisionsabrechnung, Buchauszug und unter Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch bei Vertragsende.
Franchise oder Lizenzpartnerschaft. Ein eigenes Unternehmen unter fremder Marke, mit Eintritts- und laufenden Gebühren sowie den Kosten für Büro, Marketing und Personal.
Projektbezogene Beauftragung. Interim-Mandate, etwa eine befristete Objektleitung oder eine Vertretung in der Verwaltung. Kommt selten vor und setzt Erfahrung voraus.
Die Grauzone
Wer als freier Mitarbeiter geführt wird, tatsächlich aber wie ein Angestellter eingebunden ist – feste Anwesenheitszeiten, Weisungen zur Arbeitsdurchführung, Teilnahmepflicht an Besprechungen, kein eigener Marktauftritt, nur ein Auftraggeber –, ist möglicherweise abhängig beschäftigt. Wer unsicher ist, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen; das ist das dafür vorgesehene Verfahren und kein unfreundlicher Akt.
Vor der Zusage
Rechnen Sie gegen, was die Anstellung mitbrächte: Kranken- und Pflegeversicherung als Selbstzahler, Altersvorsorge ohne Arbeitgeberanteil, Steuervorauszahlungen, Berufshaftpflicht, Fahrzeug, Telefon, Marketing, Portalkosten – und die Monate ohne Abschluss. In der Immobilienvermittlung liegen zwischen Auftrag und Provisionszahlung regelmäßig Monate.
Die Frage, die am meisten verrät: Wie viele Menschen haben Sie in den letzten zwei Jahren auf diesem Modell beschäftigt, und wie viele sind noch da?
Für wen es sich eignet
Für Menschen mit Netzwerk, Rücklagen und dem Wunsch, für eigene Rechnung zu arbeiten. Für Quereinsteiger ohne beides ist es der Weg mit der höchsten Abbruchquote – die Alternativen stehen in Quereinstieg in die Immobilienwirtschaft.